Zugang zum Stromnetz von EWE NETZ
Die EWE NETZ GmbH betreibt das Stromversorgungsnetz im Ems-Weser-Elbe-Gebiet und stellt es allen Netznutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung. Seit Juli 2005 sind das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die zugehörigen Verordnungen in Kraft. Das Netznutzungskonzept und die Abwicklung der Netznutzung beruhen auf den Grundsätzen des EnWG vom 7. Juli 2005, der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Netzentgeltverordnung (StromNEV).
Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag wird zwischen EWE NETZ (Netzbetreiber) und dem Kunden (Netznutzer) geschlossen, der das Netz von EWE NETZ selbst nutzt. Dieser Vertrag regelt die Belieferung des Kunden über das Netz von EWE NETZ und vorgelagerter Netze mit elektrischer Energie. Die elektrische Energie ist nicht Bestandteil des Netznutzungsvertrages. Sofern der Kunde mit einem Lieferanten einen reinen Stromlieferungsvertrag ohne Abwicklung der Netznutzung abgeschlossen hat, so wird zwischen dem Kunden und EWE NETZ ein Netznutzungsvertrag abgeschlossen. Für die Netznutzung zahlt der Kunde dann die Netzentgelte direkt an EWE NETZ. Hat der Kunde mit einem Stromlieferanten einen Vertrag abgeschlossen, der auch die Netznutzung beinhaltet, wird zwischen dem Kunden und EWE NETZ kein Netznutzungsvertrag abgeschlossen. In diesem Fall zahlt der Stromlieferant die Netzentgelte an EWE NETZ.Weiterführende Links:
Gesetzlicher Rahmen für den Netzzugang
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
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