Preisgünstig und leistungsstark: Ein Strom-Netzanschluss von EWE NETZ
Den Ansprechpartner für Ihren Anschlusswunsch finden Sie in unseren Netzregionen.
Der Netzanschluss verbindet das Verteilnetz (1-kV-Ortsnetz oder 20-kV-Mittelspannungsnetz) mit der elektrischen Anlage in Ihrem Anschlussobjekt. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Netzanschluss. Nutzen Sie dazu unser Formular Angebotsanfrage.
Der Netzanschlusspreis setzt sich zusammen aus den Netzanschlusskosten und dem Baukostenzuschuss (BKZ). Netzanschlusskosten sind die Kosten für die Erstellung Ihres Netzanschlusses. Der BKZ ist der Kostenanteil, den Sie einmalig für den Bau oder die Verstärkung der vorgelagerten Netzebenen übernehmen.
Der BKZ berechnet sich für Anschlüsse oberhalb der Niederspannungsebene aus dem genehmigten Leistungspreis größer 2.500 h/a der jeweiligen Netzebene Ihres Netzanschlusses und Ihrem Leistungsbedarf.
| Anschluss an Netzebene | Baukostenzuschuss [Euro/kW] |
| Umspannung Hoch-/ Mittelspannung | 37,10 |
| Mittelspannung | 21,60 |
| Umspannung Mittel-/Niederspannung | 26,56 |
Stand 1.1.2012
Änderungen der Netzentgelte führen zu Veränderung des Baukostenzuschusses.
Klare Verhältnisse schaffen Vertrauen: Verträge für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung
Netzanschlussvertrag:
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussnehmer und der EWE NETZ GmbH abgeschlossen.
Der Anschlussnehmer ist der Eigentümer eines Objektes (Haus oder Grundstück), das an das Netz von EWE NETZ angeschlossen ist. Der Netzanschlussvertrag enthält u. a. die Eigentumsgrenze, die Spannungsebene, und die von EWE NETZ vorzuhaltende Netzanschlusskapazität.
Anschlussnutzungsvertrag:
Der Anschlussnutzungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen EWE NETZ und dem Kunden in seiner Rolle als Anschlussnutzer. Er ist die Voraussetzung dafür, dass der Kunde über das Elektrizitätsnetz der EWE NETZ GmbH und vorgelagerter Netze mit elektrischer Energie beliefert werden kann. Der Anschlussnutzer nutzt den Anschluss zur Entnahme elektrischer Energie. Anschlussnutzer können z. B. Mieter eines Objektes sein, sie müssen nicht zugleich Eigentümer (Anschlussnehmer) sein. Der Anschlussnehmer schließt mit EWE NETZ zusätzlich den oben genannten Netzanschlussvertrag ab.
Der Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag wird nur für Anschlüsse oberhalb der Niederspannungsebene abgeschlossen. Bei Niederspannungskunden ist das Vertragsverhältnis über die Niederspannungsanschlussverordnung geregelt.
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