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Preise für die Nutzung des Stromnetzes: Unsere Netzentgelte 2012

Das novellierte EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kam die EWE NETZ am 14.10.2011 nach.

In der Veröffentlichung ist darauf hingewiesen worden, dass es für das Jahr 2012 zu einer Anpassung der Netzentgelte kommen kann.

Die EWE NETZ hat auf Basis inzwischen vorliegender neuer Erkenntnisse die Netzentgelte für das Jahr 2012 neu kalkuliert und am 22.12.2011 veröffentlicht.

Die Netzentgelte 2012 steigen über alle Kundengruppen durchschnittlich um rund 6 Prozent (bezogen auf 2011). Hier gibt es zwei wesentliche Gründe:

Zum einen haben sich die vorgelagerten Netzkosten für EWE NETZ durch Vorgaben der Bundesnetzagentur um mehr als 20 Prozent erhöht. Zum zweiten wirken sich verschiedene Festlegungen der BNetzA entgelterhöhend für EWE NETZ aus.

Den Netzentgelten sind Kosten hinzuzurechnen, die sich aus dem Kraft-Wärmekopplungsgesetz (KWK-G) ergeben, einer evtl. bundesweiten Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, der sogenannten „§ 19-Umlage“, sowie die Entgelte für Messdienstleistungen, Messstellenbetrieb und Abrechnung.

Erklärung  „§ 19-Umlage“:

Ab dem 1. Januar 2012 wird aufgrund der am 4. August 2011 in Kraft getretenen Neufassung des § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung eine bundesweite Umlage, die sogenannten „§ 19 – Umlage“ erhoben. Einzelheiten beschreibt das Preisblatt 15.


Beispiele für die Berechnung der Netzentgelte finden Sie im Menüpunkt Beispiele.

 

Entgelte für Ersatzbelieferung

Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger EWE ENERGIE AG zu dessen Preisen und Bedingungen durchgeführt.

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