Netzentgelte und Entgelte für Mehr- und Mindermengen
Das novellierte EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15.10. eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kam die EWE NETZ GmbH am 14.10.2011 nach. EWE NETZ hat auf Basis der zu diesem Zeitpunk vorliegenden Erkenntnisse die Erlösobergrenze für das nächste Jahr ermittelt und auf deren Grundlage die Netzentgelte für das Jahr 2012 kalkuliert.
EWE NETZ ermittelt die Netzentgelte und zugehörige Entgelte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie der jeweils gültigen "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen".
Netzentgelte werden für örtliche Verteilernetze (ÖVN) und Verteilernetze mit entry-exit System (RVN) ausgewiesen. Die Netzentgelte im Netzbereich West gelten für den Bereich Ems-Weser-Elbe, im Netzbereich Ost gelten sie für den Bereich Brandenburg und Rügen.
Weitere Informationen zu Entgelten, Abgaben und Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Standardverträgen zum Netzzugang mit den zugehörigen AGB und EGB. Diese finden Sie unter "Zugang".
Energiesteuer
EWE NETZ ist Lieferer von Erdgas im Sinne von § 38 des Energiesteuergesetzes.
Hinweis für den Kunden:
Mehr Tranzparenz in der Netznutzungsabrechnung
Weiterführende Links:
Dokumenten Download
Netzentgelte 2012
PDF, 144 KB
Individuelle Netzentgelte West
Zählerwechsel auf Kundenwunsch
Nachprüfen von Messeinrichtungen
Liefererbescheinigung Energiesteuer
Netzentgelte 2011
Netzentgelte 2010
Übersicht Netzentgelte 2010
Zip-Datei, 1485 KB
Netzentgelte 2009
Übersicht Netzentgelte 2009
Zip-Datei, 694 KB
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